Sehr geehrte Patienten,
zu Ihrer eigenen Sicherheit und Zufriedenheit sowie zum Aufbau des gegenseitigen Vertrauens, Verständnisses und der Partnerschaft zwischen Ihnen als Patient und medizinischem Fachpersonal möchten wir Sie an Ihre Grundrechte erinnern, die im “Gesetz zum Schutz des Patientenrechts” geregelt sind (NN 169/04 i 37/08).
MITENTSCHEIDUNGSRECHT
Das Mitentscheidungsrecht umfasst das Recht auf Kenntnisnahme und das Recht, bestimmte diagnostische oder therapeutische Verfahren zu akzeptieren oder abzulehnen.
In Ausnahmefällen, können diese Rechte eingeschränkt werden, wenn dies in Fällen und nach dem Gesetz zum Schutz des Patientenrechts mit Ihrem Gesundheitszustand gerechtfertigt wäre.
Recht auf Kenntnisnahme
Sie haben das Recht, auf verständliche und für Sie zugängliche Weise umfassend informiert zu werden über:
- Ihren Gesundheitszustand und die medizinische Beurteilung der Ergebnisse und die Ergebnisse des diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens,
- vorgeschlagene Untersuchungen und Eingriffe mit den Vorteilen und Risiken der Annahme oder Ablehnung des empfohlenen Verfahrens sowie den Terminen für die Durchführung des Verfahrens,
- Ergebnis des Eingriffs,
- Ihr Entscheidungsrecht für empfohlene Untersuchungen oder chirurgische Eingriffe,
- mögliche Alternativen für empfohlene Eingriffe,
- Vorgehensweise bei der Erbringung von Gesundheitsdiensten,
- vorgeschlagene Lebensweise,
- Rechte aus der Krankenversicherung und Verfahren zur Erlangung gegebener Rechte.
Die Benachrichtigung erhalten Sie mit Ihrer schriftlichen oder mündlichen Aufforderung von dem Arzt, der Ihnen Gesundheitsdienstleistungen erbringt. Sie haben das Recht, eine zweite fachliche Meinung über Ihren Gesundheitszustand einzuholen, die Sie mit Ihrem schriftlichen oder mündlichen Ersuchen von einem Arzt mit einer bestimmten Spezialisierung erhalten müssen, der Sie nicht direkt medizinisch versorgt hat.
Sie haben das Recht, vor dem Eingriff über die Namen und die Ausbildung des medizinisch versorgenden Personals informiert zu werden und über Erfolg oder Misserfolg und Ergebnisse des Eingriffs sowie über Gründe, die dazu führen, dass die Ergebnisse nach dem Eingriff von den erwarteten abweichen.
Sie haben das Recht, den Erhalt von Informationen über Ihren Gesundheitszustand und das erwartete Ergebnis vorgeschlagener und / oder durchgeführter Verfahren und Maßnahmen mit schriftlicher und unterzeichneter Erklärung abzulehnen.
Wenn Sie die voll berufstätige Person sind, können Sie nicht auf Ihr Recht auf Kenntisnahme verzichten, wenn Sie sich der Art Ihrer Krankheit bewusst sein müssen, um die Gesundheit anderer Menschen nicht zu gefährden, aber Sie haben ein Recht die Person zu definieren, die durch eine schriftliche Erklärung oder auf andere glaubwürdige Weise über Sie informiert wird.
Recht auf Kenntnisnahme über den Patienten mit verminderter Denkfähigkeit, je nach Alter, körperlichem und seelischem Status, hat seinen gesetzlichen Vertreter / Vormund.
Recht, diagnostische oder therapeutische Verfahren anzunehmen oder abzulehnen.
Sie haben das Recht, bestimmte diagnostische oder therapeutische Eingriffe zu akzeptieren oder abzulehnen, es sei denn, es handelt sich um einen nicht verschiebbaren medizinischen Eingriff, der möglicherweise Leben und Gesundheit gefährdet oder sich selbst oder anderen Menschen dauerhafte Gesundheitsschäden zufügt. Die Annahme des bestimmten diagnostischen oder therapeutischen Verfahrens erfolgt mit der Unterzeichnung des Einwilligungsformulars.
Blinde, Gehörlose, die nicht lesen können, Stimmlose, die nicht schreiben können und Taubblinde, akzeptieren ein bestimmtes diagnostisches oder therapeutisches Verfahren mit einer notariellen Aussage oder mit der Aussage vor zwei Zeugen über die Benennung eines Person, die einen Eingriff im Namen des Patienten akzeptiert oder ablehnt.
RECHT AUF VERTRAULICHKEIT
Sie haben ein Recht auf Vertraulichkeit, das sich auf Ihren Gesundheitszustand bezieht, und Sie haben das Recht, eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der Sie angeben, welche Personen über Ihren Gesundheitszustand informiert werden können, und die Personen, denen die Kenntnis solcher Daten untersagt ist.
RECHT AUF PRIVATSPHÄRE
Während der Untersuchung bzw. Therapie und insbesondere während der persönlichen Betreuung haben Sie ein Recht auf Bedingungen, die Ihre Privatsphäre schützen.
RECHT AUF ZUGANG ZU MEDIZINISCHER DOKUMENTATION
Sie haben das Recht, Zugang zu der gesamten medizinischen Dokumentation zu erhalten, die sich auf die Diagnose und Therapie Ihrer Erkrankung bezieht, und verlangen auf eigene Kosten eine Kopie der medizinischen Dokumentation.
Im Falle des Todes des Patienten hat der Ehegatte oder außereheliche Partner, das volljährige Kind, die Eltern, die volljährigen Geschwister und der Erziehungsberechtigte das Recht, Zugang zu einer Kopie der medizinischen Dokumentation zu erhalten und diese zu verlangen, wenn der Patient dies nicht ausdrücklich untersagt hat. Der Widerspruch gegen den Zugang zu einer medizinischen Dokumentation wird mit einer vom Notar rechtsverbindlichen Erklärung ausgesprochen.
RECHT AUF PATIENTENSCHUTZ BEI TEILNAHME AN WISSENSCHAFTLICHEN VERSUCHEN
Wenn Sie an einer wissenschaftlichen Forschung teilnehmen, haben Sie das Recht, genaue und verständliche schriftliche Informationen über Art, Bedeutung, Folgen und Risiken der Forschung zu erhalten, und Sie müssen Ihre ausdrückliche Zustimmung in Form einer schriftlichen Erklärung erteilen für die Teilnahme an Forschung oder medizinischer Lehre.
Für eine minderjährige oder geschäftlich inkompetente Person wird die Einwilligung von einem Elternteil / Erziehungsberechtigten erteilt, der die Einwilligung im Interesse des Patienten jederzeit widerrufen kann.
DAS RECHT AUF ENTSCHÄDIGUNG
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie während des Gesundheitsschutzes einen Schaden erlitten haben, können Sie den Schaden geltend machen, indem Sie bei einem Gericht Klage einreichen. Bitte informieren Sie den Vorstand des Unternehmens, bevor Sie eine Klage auf Schadensersatz einreichen, und versuchen Sie, den Streit gütlich beizulegen.